Übersicht: Ihre BIVA-Mitgliedschaft
Bitte überprüfen Sie, ob Sie die richtige Mitgliedschaft ausgewählt haben und
Mitglied wird immer diejenige Person, die mit dem Verein in Kontakt steht und ggf. beraten wird. Das heißt: Oft ist es der oder die Angehörige bzw. Zugehörige und nicht die pflegebedürftige Person.
Das Mitgliedsjahr beginnt am Tag der Anmeldung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf des Mitgliedsjahres.
Mindestlaufzeit sind zwei Jahre: Neumitglieder können frühestens zum Ablauf des zweiten Mitgliedsjahres kündigen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 62 €.
Durch Absenden des Formulars melden Sie sich verbindlich zur Mitgliedschaft im BIVA-Pflegeschutzbund an.
Bitte beachten Sie auch, dass es für Vereinsmitgliedschaft keine Widerrufmöglichkeit gibt, denn laut § 355 BGB unterliegen wir als Verein nicht dem Verbraucherschutzgesetz, welches sich auf Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher bezieht.
Wenn Sie zunächst allgemeine Informationen zum Verein erhalten wollen, nutzen Sie unser Kontaktformular.
Als BIVA-Mitglied mit der Mitgliedschaft „Standard“ haben Sie Zugang zur BIVA-Beratung. Beratungen sind in der Mitgliedschaft enthalten.
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, können Sie telefonisch unter der Nummer 0228-909048-44 oder per Mail an beratung@biva.de einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Dies ist in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage möglich. Zum vereinbarten Zeitpunkt werden Sie dann von Ihrem Berater angerufen.
Sie können Ihre Frage auch direkt per Mail an beratung@biva.de stellen. In dem Fall bekommen Sie eine schriftliche Antwort.
