Pflegeschutzbund e. V.

Corona im Pflegeheim

Heimbewohner:innen leiden besonders

Gerade in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie ist der Verbraucherschutz in der Pflege ein vordringliches Thema – das zeigt der große Zulauf, den der BIVA-Pflegeschutzbund in den letzten zwei Monaten erfahren hat. In unserer Rechtsberatung für Mitglieder gab es Hunderte Anfragen von Betroffenen, die ihre Angehörigen in Pflegeheimen nicht mehr besuchen und unterstützen konnten – mit schlimmen Konsequenzen. Wir erfuhren nicht nur von Vereinsamung, Traurigkeit und Depression, sondern auch von gravierenden Folgen für die körperliche Gesundheit wie etwa Flüssigkeitsmangel und fehlende Mobilisierung.

Offener Brief, Online-Umfrage, Interviews und Petition

Um den Verbrauchern in der Krise zu helfen, hat der BIVA-Pflegeschutzbund die widrigen Umstände in den Pflegeheimen auf verschiedenen Wegen an die Öffentlichkeit gebracht. Neben einigen Pressemeldungen gab es mehrer Offene Briefe an die Verantwortlichen der Länder mit dem Aufruf, die Vorgaben des Bundes bezüglich Lockerungen der Besuchsverbote verbindlich umzusetzen. In einer Online-Umfrage mit fast 1.000 Teilnehmern wurden die konkreten Erfahrungen der Betroffenen in den Pflegeheimen abgefragt. Hinzu kam eine Kommentarfunktion auf der Webseite mit Hunderten von Erfahrungsberichten. Darunter waren erschreckende Berichte über die Abschottung der Bewohner und die seelischen und körperlichen Folgen. Daraufhin hat der BIVA-Pflegeschutzbund eine Online-Petition mit dem Titel „Besuchsrecht im Pflegeheim trotz Corona. Besuche bei Pflegeheimbewohnern möglich machen!“ gestartet. Auch hier gab es eine große Resonanz: knapp 25.000 Betroffene haben unterzeichnet und damit unser Anliegen unterstützt.

Aufgrund der zahlreichen Anfragen von Betroffenen seit Beginn der Corona-Pandemie hat der BIVA-Pflegeschutzbund im März auf seiner Homepage eine Übersicht über die Besuchsbeschränkungen in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht. Sie wurde für fast die gesamte Dauer der Pandemie täglich aktualisiert und enthielt neben den Links zu den Verordnungen auch eine kurze Zusammenfassung der jeweiligen Vorschriften.

Der BIVA-Pflegeschutzbund avancierte in der Zeit zur Stimme der eingeschränkten pflegebedürftigen Heimbewohner. Eine Stimme, die notwendig war, um die Notwendigkeit ihres Schutzes und die Einschränkung ihrer Grundrechte mit den negativen Folgen abzuwägen. Dutzende von Interviews und Artikeln, in denen die BIVA-Erfahrungen und -Einschätzungen eingeflossen sind, waren die Folge. Kurz nach dem Start der Online-Petition begannen daher die Lockerungen der Besuchsverbote. Auch im Einzelfall war die BIVA oftmals aktiv, nämlich immer dann, wenn sich Einrichtungen eigenmächtig dazu entschlossen, Besuche oder Ausgang weiter einzuschränken, als es dafür eine gesetzliche Grundage gab.

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