Pflegeschutzbund e. V.

Psychopharmaka in der Pflege

Das Wichtigste in Kürze

  • Psychopharmaka werden in allen Pflegesettings zunehmend verabreicht
  • Werden sie zur Sedierung eingesetzt, gelten sie als freiheitsentziehende Maßnahme und müssen richterlich genehmigt werden
  • Sedierungen scheinen in Zeiten des Personalmangels der scheinbar einfache Weg aus Überlastung und Überforderung
  • Aber: Pflegepersonal und auch Ärzte machen sich hier sehr schnell strafbar – Und es gibt Alternativen.

Psychopharmaka sind Medikamente, die auf das Gehirn bzw. das zentrale Nervensystem wirken. Sie werden zur Behandlung psychischer Erkrankungen eingesetzt und sind verschreibungspflichtig, das heißt, sie müssen vom Arzt verordnet werden. Sollen sie mit dem Ziel der Sedierung eingesetzt werden, muss zusätzlich die/der Betroffene dem zustimmen oder aber eine richterliche Genehmigung vorliegen.

Arten von Psychopharmaka in der Altenpflege

Es gibt viele verschiedene Arten von Psychopharmaka. Sie beeinflussen die Signalübertragung im Gehirn, zum Beispiel indem sie die Wirkung der chemischen Botenstoffe, der sogenannten Neurotransmitter, verstärken, imitieren oder hemmen. In der Altenpflege werden am häufigsten Antidepressiva eingesetzt, aber auch Neuroleptika zur Behandlung von Psychosen sowie Medikamente gegen Parkinson und Demenz kommen zum Einsatz.

Diese Nebenwirkungen von Psychopharmaka muss man im Blick haben

Psychopharmaka können unerwünschte Nebenwirkungen wie Benommenheit oder Verwirrtheit auslösen. Beispielsweise ist die Verabreichung von Psychopharmaka ein großer Risikofaktor für Stürze im Alter. Deshalb ist es notwendig, dass Pflegepersonal und Angehörige auf Veränderungen des Verhaltens und der Stimmung Betroffener achten und diese ggf. dem behandelnden Arzt rückmelden. Neben einem regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Personen sorgt die professionelle Pflegeplanung mithilfe von Medikamentenplänen und Pflegestandards für einen verantwortungsvollen Einsatz von Psychopharmaka.

Psychopharmaka als freiheitsentziehende Maßnahme

Wenn Psychopharmaka zur Sedierung eingesetzt werden, so gilt das genau wie der Einsatz von mechanischen Vorrichtungen wie Bettgittern oder Fixiergurten als freiheitsentziehende Maßnahme. Beide Formen greifen massiv in die Selbstbestimmung ein. Daher müssen solche Maßnahmen jedes Mal durch das Betreuungsgericht richterlich genehmigt werden, festgelegt in § 1831 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – „Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen“. Im Unterschied dazu steht die therapeutische Gabe von Psychopharmaka, um beispielsweise eine Depression zu behandeln, auch wenn diese als Nebenwirkung beruhigen und dadurch auch die Bewegungsfreiheit einschränken können.  Hierbei ist keine richterliche Genehmigung notwendig.

Vergabe von sedierenden Psychopharmaka – ein systematisches Problem in der Altenpflege

Wie der aktuelle AOK-Pflegereport zeigt, werden rund acht Prozent aller Heimbewohner dauerhaft Schlaf- und Beruhigungsmittel verabreicht – mutmaßlich nicht immer mit der vorgeschriebenen Genehmigung. Das sind alarmierende Zahlen. Die Zunahme der Sedierungen ist ein Symptom für das gravierende Versorgungsproblem in der heutigen Pflege: die Personalsituation lässt es oft nicht zu, sich ausreichend persönlich um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Sedierungen sind dann der scheinbar einfache Weg aus Überlastung und Überforderung – auf Kosten der Gesundheit und Lebensqualität der Betroffenen.

Grundsätzlich dürfen Schlaf- und Beruhigungsmittel aber nicht auf Dauer eingesetzt werden, sondern nur maximal vier Wochen. Andernfalls drohen Abhängigkeit, Sturzgefahr und unerwünschte Nebenwirkungen. Gerade bei Demenzbetroffenen hat eine Sedierung oftmals eher negative Auswirkungen wie Müdigkeit, Schwindel und Teilnahmslosigkeit. Sie dürfen auch nicht ohne Verordnung, richterliche Genehmigung oder gegen den Willen bzw. ohne das Wissen des Betroffenen, seines Betreuers oder Bevollmächtigen geschehen – Pflegepersonal und auch Ärzte machen sich hier sehr schnell strafbar.

Alternativen zum Einsatz von Psychopharmaka

Der Anlass für den Einsatz von Psychopharmaka zur Sedierung ist oft ein sogenanntes herausforderndes Verhalten von Pflegeheimbewohner:innen – meist bei Demenzerkrankten. In ähnlicher Weise gab es vor einigen Jahren in solchen Fällen eine Vielzahl von Fixierungen. Mittlerweile sind die Pflegekräfte hierfür sensibilisiert und es gibt probate Konzepte wie den Werdenfelser Weg, die Fixierungen vermeiden lassen.

Wichtig ist in dieser Situation, zuerst die möglichen Ursachen für das ungewöhnliche Verhalten zu überprüfen. Dabei kann die Methode Serial Trial Intervention (STI) helfen, ein fünfschrittiges Assessment-gestütztes Entscheidungsmodell. Nacheinander überprüft das Pflegepersonal verschiedene Parameter wie Schmerzen oder Verletzungen, Vitalwerte, Hunger, Durst, Harndrang oder Juckreiz bis hin zu Umgebungsfaktoren wie Helligkeit, Temperatur und Lautstärke sowie unbefriedigte Bedürfnisse nach Bewegung, menschlicher Nähe oder Beschäftigung. Auch krankhafte Blutwerte wie Elektrolytentgleisungen können sich in auffälligem Verhalten äußern. Oft kann das Beheben dieser Ursachen dazu führen, dass sich die oder der Betroffene wieder beruhigt. Die STI-Methode wurde im Projekt OPESA („Optimierung des Psychopharmaka-Einsatzes in der stationären Altenpflege“) der Diözesan-Caritasverbände Köln und Paderborn über zwei Jahre von September 2021 bis August 2023 getestet. Unter anderem wurde in jeder Einrichtung ein:e Medikamentenbeauftragte:r bestimmt. Das Ziel, durch eine größere Fachkenntnis der beteiligten Berufsgruppen und eine verbesserte Kommunikation untereinander eher Auslöser für herausforderndes Verhalten zu finden, wurde erreicht. In der Folge konnten sogar bei einigen Bewohner:innen die Psychopharmaka reduziert werden.

Wissenswertes im Umgang mit Psychopharmaka: Angehörige sind gefordert

Der verantwortungsvolle Einsatz von Psychopharmaka gelingt nur, wenn alle Beteiligten gut informiert sind und sich untereinander austauschen. Das gilt nicht nur für das Pflegepersonal und den Arzt, sondern auch für die Angehörigen. Da sie die Betroffenen am besten kennen, können sie eher Veränderungen bemerken und sie an das Personal rückmelden. Das gilt zum Beispiel für Symptome einer Überdosierung mit Psychopharmaka. Beobachtet man etwa verstärkte Müdigkeit, Benommenheit, Gangunsicherheit, Verwirrtheit oder Unruhe, sollte man sich sofort an das Pflegepersonal wenden. Unter Umständen wird auch die übliche Dosis nicht vertragen, weil die oder der Betroffene besonders empfindlich reagiert. Dann gilt es, die Dosis zu reduzieren oder das Medikament zu wechseln. Unter Umständen ist es auch sinnvoll, von der Dauermedikation zu einer Bedarfsmedikation zu wechseln, die nur punktuell im Bedarfsfall gegeben wird.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de