Pflegeschutzbund e. V.

Jetzt spenden und Pflegebetroffenen Rechtssicherheit geben!

Bitte spenden Sie, damit der BIVA-Pflegeschutzbund auch weiterhin eine Rechtsdurchsetzung für alle pflegebetroffenen Menschen leisten kann. Tragen Sie dazu bei, dass in der Pflege nach Recht und Gesetz gehandelt wird und die Menschen nicht übervorteilt werden.

Das können wir mit Ihrem Geld verändern

Der BIVA-Pflegeschutzbund ermutigt Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen ihre Rechte geltend zu machen. Besonders bei Leistungsmängeln und unwirksamen Entgelterhöhungen kann der BIVA-Pflegeschutzbund den Betroffenen als „anerkannte Verbraucherschutzorganisation“ mit dem Instrument der Unterlassungsklagen helfen – ohne dass ein einzelnes Mitglied den „Kopf hinhalten“ muss. Dies mindert die häufig geäußerten Ängste vor Repressalien, wenn man sich beschwert.
Dabei ist es so wichtig, für die Recht – und damit eine gute Pflege – einzutreten.
Die Pflege wird immer teurer. Ist es nicht selbstverständlich, dass Erhöhungsankündigungen der Einrichtungen ordnungsgemäß erfolgen und die vereinbarten Leistungen auch erbracht werden? Unsere Beratungspraxis zeigt etwas anderes und da muss in manchen Fällen auch geklagt werden. Der BIVA-Pflegeschutzbund unterstützt seine Mitgliedern – besonders wenn es sich um grundsätzliche Fragen handelt – direkte Rechtshilfe und übernimmt bei Bedarf das Prozesskostenrisiko. Auch wenn ein Verfahren verloren werden sollte, müssen die Mitglieder keine Prozesskosten zahlen.

In den meisten Unterklassungsklagen haben wir eine gute Lösung für unsere Mitglieder erreicht. Ihnen wurden in Summe bis heute insgesamt über 2,5 Mio. Euro zurückgezahlt. Besonders stolz sind wir auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu den sog. „Freihaltegebühren“, die man häufig an Heime zahlen musste, wenn man erst in einigen Wochen dort einziehen wollte. Diese Gebühren sind unrechtmäßig, so urteilte im Juli das höchste deutsche Gericht. Entsprechende Klauseln in Heimverträgen sind nichtig. Falls bereits gezahlt, können diese Zahlungen innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren zurückverlangt werden.

Mit diesen Maßnahmen tragen wir als einzige Organisation zur Rechtssicherheit in der Pflegebranche bei. Davon profitieren alle Pflegebetroffenen. Die juristischen Verfahren bedeuten für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine hohe zusätzliche Belastung und für den Pflegeschutzbund ein finanzielles Risiko. Bislang haben wir noch kein Verfahren verloren, aber das Gesamtrisiko der laufenden Fälle beläuft sich auf mehrere Hunderttausend Euro. Damit stoßen wir an unsere finanziellen Grenzen.

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Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

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