Pflegeschutzbund e. V.

Bestattungsvorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer für die eigene Bestattung vorsorgen möchte, sollte sowohl die Details der Beisetzung als auch deren Finanzierung planen.
  • Eine Bestattungsverfügung regelt Art, Ablauf und Einzelheiten der Beisetzung.
  • Für die vorsorgliche Finanzierung der Bestattung gibt es verschiedene Möglichkeiten: Bestattungsvorsorgevertrag, Sterbegeldversicherung und Sparplan.

Es fällt nicht leicht, sich mit der eigenen Beerdigung zu beschäftigen. Aber für die Angehörigen ist es eine große Hilfe, wenn sie die Wünsche und Vorstellungen des Verstorbenen kennen. Im Zustand der Trauer kann es die Planung und Organisation der Bestattung erheblich erleichtern, wenn konkrete Vorstellungen von der Beisetzung dokumentiert sind. Neben den Wünschen zum Ablauf der Bestattung kann auch die Finanzierung bereits vorab geregelt werden.

Planung der Bestattung: Bestattungsverfügung

Wenn es darum geht, Art, Ablauf und Details der Bestattung festzulegen, sollte man eine Bestattungsverfügung aufsetzen. Sie kann frei formuliert werden oder mithilfe einer Musterverfügung.
Mögliche Aspekte sind:

  • Wer ist die Vertrauensperson, die meine Wünsche umsetzen soll?
  • Welche Art der Bestattung möchte ich?
  • Welcher Friedhof und ggf. welches Grab wähle ich?
  • Möchte ich eine Trauerfeier? Wenn ja, wo soll sie stattfinden und wer soll eingeladen werden?
  • Möchte ich einen Gottesdienst? Wenn ja, wo?
  • Soll es ein Trauermahl geben?
  • Möchte ich eine Zeitungsanzeige?
  • Wünsche bezüglich Aufbahrung, Grabstein, Trauerkarte etc.

Die Bestattungsverfügung muss im Todesfall leicht auffindbar sein. Am besten bewahrt man sie zusammen mit anderen Dokumenten wie z.B. dem Testament auf und teilt dies den Angehörigen mit.

Finanzierung der Bestattung: Welche Möglichkeiten gibt es?

Bestattungsvorsorgevertrag

Eine Bestattung kostet heutzutage schnell mehrere Tausend Euro. Mit einem Bestattungs­vorsorgever­trag bei einem frei wählbaren Bestatter lassen sich zu Lebzeiten die Bezahlung und alle weiteren Details einer Beisetzung regeln. Ein Vergleich mehrerer Angebote ist ratsam. Der Vorsorgevertrag besteht aus einem Vertrag über die Bestattungs­leistungen und einem Vertrag über die Finanzierung. Diese erfolgt über einen Treuhandvertrag, das heißt, das Geld für die Bestattung wird bis zum Tod des Kunden von einer Treuhandgesellschaft verwaltet und ist eine Form der Geldanlage.

Tipp: Zahlen Sie den Betrag nur auf ein Treuhandkonto ein und auf keinen Fall direkt an den Bestatter, damit Ihr Geld im Falle einer Insolvenz nicht verlorengeht.

Hinweis bei Hilfe zur Pflege:
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vorsorgevertrag mit Zweckbindung und Treuhandkonto, der als Schonvermögen gilt. Damit ist er vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt, falls der Vorsorgende bei Pflegebedürftigkeit Hilfe zur Pflege benötigen sollte.

Sterbegeldversicherung

Mit einer Sterbegeldversicherung spart man den Betrag für seine Beerdigung in kleinen Monatsbeträgen an. Sie eignet sie sich vor allem für junge Menschen mit kleineren Einkommen, da sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach dem Sterberisiko richtet. Fast alle großen Versicherer haben Sterbegeldversicherungen im Angebot.

Sparpläne

Bei einem Sparplan wird monatlich ein bestimmter Betrag auf ein Festgeldkonto oder einen Banksparplan eingezahlt. Vor Abschluss eines solchen Anlagevertrags sollte man prüfen, ob man bei Bedarf kurzfristig kündigen kann.
Der Sparplan für die Beerdigung sollte schriftlich festgehalten und für Angehörige gut erreichbar aufbewahrt werden.

Beamte: Sterbegeld

Angehörige von Beamtinnen und Beamten erhalten Sterbegeld, also einen bestimmten, vom Einkommen des Verstorbenen abhängigen Betrag. Das sollte man bei der Bestattungsvorsorge berücksichtigen.

Sozialbestattungen für Bedürftige

Das Sozialamt springt nur dann für die Bestattungskosten ein, wenn der Nachlass des Verstorbenen nicht ausreicht, keine Bestattungsvorsorge getroffen wurde und/oder die gesetzlichen Erben die Beerdigung nicht finanzieren können. Die sogenannte Sozialbestattung nach § 74 SGB XII umfasst eine einfache Erd- oder Feuerbestattung und je nach Bundesland bzw. Einzelfallentscheidung Leistungen wie Blumenschmuck und Grabkreuz. Auch hier werden in angemessenem Rahmen die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt. In Sonderfällen übernimmt das Sozialamt nur einen Teil der Kosten. Dieser Fall tritt ein, wenn entweder das Einkommen die Bemessungsgrenze nur knapp überschreitet oder die Kosten teilweise aus dem Nachlass bzw. von den Erben bestritten werden können.

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