Bonn. Angesichts des gestrigen Berichtes von „Report Mainz“ zur „Pflege-Triage“ erneuert der BIVA-Pflegeschutzbund seine Kritik am Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Die bekannten, massiven Probleme in der pflegerischen Versorgung wurden dadurch teilweise in die Krankenhäuser verlagert, anstatt eine nachhaltige Lösung zu finden.
Die Personalnot in Pflegeeinrichtungen führt dem Medienbericht zufolge dazu, dass Menschen vor allem dann zur Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt angenommen werden, wenn sie „pflegeleicht“ sind. Diese ungewisse Vermittlung vom Krankenhaus in die Weiterversorgung wurde als „Pflege-Triage“ bezeichnet.
Für Ulrike Kempchen, Leiterin Recht des BIVA-Pflegeschutzbundes, ist dies leider nichts Neues. Sie beobachtet schon seit einigen Jahren, dass es immer schwieriger wird, einen Heimplatz zu finden. „Vor allem dann, wenn eine schwere Pflegebedürftigkeit vorliegt und somit viel Personal eingesetzt werden muss, etwa bei hochgradiger Demenz oder bei stark übergewichtigen Menschen.“
Das GVWG von Mitte 2021 habe das Problem ein Stück weit auf die Krankenhäuser verlagert. Demnach sind diese für die Übergangspflege zuständig und müssen sich um Anträge oder Pflegegradeinstufungen kümmern sowie Heimplätze zur Weiterversorgung anfragen. „Und das alles innerhalb von 10 Tagen. Es ist mir ein Rätsel, wie unter diesen Bedingungen eine individuelle Abwägung der Weiterversorgung des Einzelnen möglich sein soll“, so Kempchen.
Kempchen plädiert stattdessen für mehr öffentliche Verantwortung bei der Gesundheitsversorgung. „Wir können es nicht dem Pflegemarkt überlassen, wer wie weiterversorgt wird. Hier muss die öffentliche Hand steuernd eingreifen. Die Länder haben dazu einen gesetzlichen Auftrag, den sie nur unzureichend wahrnehmen.“ Gleichzeitig müsse das Pflegesystem tiefgreifend reformiert werden. „Den Schwarzen Peter immer an neue Stellen weiterzugeben, kann keine nachhaltige Lösung sein.“



