Pflegeschutzbund e. V.

Kostensteigerungen in der ambulanten Pflege

Unterversorgung droht

Die Pflegekosten steigen seit Monaten rasant. Zu einem gewissen Anteil war das vorher absehbar: Seit September 2022 greift ein grundsätzlich sinnvolles Gesetz, nach dem Pflegekräften Tariflöhne zustehen. Die finanziellen Erleichterungen der kleinen Pflegereform zu Beginn des Jahres 2022 waren nicht zuletzt im Hinblick auf dieses neue Gesetz gemünzt.

Die Experten waren sich allerdings schon damals einig, dass diese halbherzige Reform mittelfristig keine Lösung wäre, weil die Kostensteigerungen die Erleichterungen schon bald aufzehren würden. Dies hat sich bestätigt und durch weitere äußere Bedingungen verschärft: Ukraine-Krieg, Energiekrise und Inflation. Diese Kostensteigerungen belasten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowohl in stationärer Pflege im Heim als auch in der ambulanten Pflege zu Hause oder in Pflege-WGs.

Ältere Menschen gehen durch ein Labyinth aus Geld / beeboys, shutterstock.com

Die Diskussion dreht sich nur um die stationäre Pflege

Das Thema hat viel öffentliche Aufmerksamkeit bekommen – zumindest gemessen daran, dass über die Pflege generell nicht allzu viel berichtet wird. Allerdings ist in den meisten Fällen die stationäre Pflege im Fokus. Ein Grund dafür dürfte in der besseren Datenlage liegen: Die durchschnittliche finanzielle Belastung von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern wird statistisch besser erfasst. Laut Zahlen vom 01. Juli 2014 liegt der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim inzwischen durchschnittlich bei 3.123 Euro und damit 712 € über dem Wert vom 1. Juli 2023 (Quelle: vdek – Verband der Ersatzkassen). Vergleichbare Daten für den ambulanten Bereich sind schwieriger zu erheben, weil die Leistungen und die Preise sich stärker individuell unterscheiden.

Ein zweiter Grund ist, dass die Auswirkungen der Preissteigerungen im Pflegeheim einfacher nachzuvollziehen sind. Durch die Erhöhungen werden mehr Menschen die Pflegekosten nicht mehr aus eigener Tasche zahlen können, sodass die Zahl der Sozialhilfeempfänger immer weiter ansteigen wird. Das ist einerseits für die Betroffenen nicht wünschenswert und andererseits für die Sozialhilfeträger auf Dauer kaum finanzierbar. Aber: Immerhin wird man als Pflegebedürftiger vom System aufgefangen, wenn das Geld aus Rente und Vermögen nicht reicht; auf diese Weise ist die Versorgung gewährleistet. In der ambulanten Pflege kann dagegen gespart werden – auf Kosten der Versorgungsqualität der Pflegebedürftigen.

Was tun, wenn das Geld für die ambulante Pflege nicht ausreicht?

Die Pflegekasse zahlt die Kosten für die Pflege zuhause bis zur jeweiligen Höchstsumme der Sachleistungsansprüche des entsprechenden Pflegegrades. Reicht das nicht aus, um die Rechnung des Pflegedienstes zu bezahlen, müssen zunächst die Betroffenen selbst einspringen. Wenn dazu die finanziellen Mittel fehlen, können Betroffene beim Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege beantragen. Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der stationären Pflege im Heim.

Worin liegt der Unterschied bei ambulant und stationär?

Ambulant wie stationär springt also der Staat ein, wenn das Geld nicht mehr ausreicht. Im Gegensatz zu stationär Versorgten sind ambulant zuhause betreute Pflegebedürftige aber nicht automatisch rundum versorgt. Denn anders als in der stationären Pflege müssen sie die benötigten Pflegeleistungen einzeln beim beauftragten Pflegedienst buchen und einen entsprechenden Vertrag abschließen. Voraussetzung für die Leistungen der Pflegeversicherung – sogenannte Pflegesachleistungen – ist die festgestellte Pflegebedürftigkeit durch Vorliegen eines Pflegegrads von mindestens 2. Daher können ambulant Gepflegte selbst entscheiden, ob sie den Gang zum Sozialamt auf sich nehmen. Viele tun das nicht oder erst später, denn auf staatlich Hilfe angewiesen zu sein ist schambehaftet.

Unterversorgung in der ambulanten Pflege droht

Aktuell sind ambulant versorgte Pflegebedürftige doppelt finanziell belastet. Zum einen müssen sie die generellen Mehrkosten durch gestiegene Energiepreise und hohe Inflation tragen. Zum anderen sind die Pflegekosten aufgrund des Tariftreuegesetzes angestiegen, ohne dass die Pflegesachleistungen angepasst wurden. Auch diese Mehrkosten müssen Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege aus eigener Tasche zahlen. Wenn das Geld nicht reicht, verzichten sie unter Umständen auf Pflege- oder Betreuungsleistungen. Wir haben schon davon gehört, dass bestimmte Leistungen etwa nur noch alle zwei Tage in Anspruch genommen werden. Das bedeutet: Auf lange Sicht droht eine strukturelle Unterversorgung in der ambulanten Pflege, wenn nicht gegengesteuert wird.

Lösung: Höhe der Pflegesachleistungen anpassen

Bereits im Dezember 2022 hat der Deutsche Pflegerat eine prozentuale Kopplung der Pflegesachleistungen an die Lohnerhöhungen vorgeschlagen, um einer Unterversorgung in der ambulanten Pflege vorzubeugen. Der BIVA-Pflegeschutzbund begrüßt diese Forderung. Auch wenn die Lohnsteigerungen für Pflegefachkräfte richtig sind, darf in der ambulanten Pflege nicht die Hauptlast der Erhöhungen von den Pflegebedürftigen getragen werden.

Ganz aktuell liegt ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Pflegeversicherung (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz PUEG) in zwei Schritten ab Juli 2023 vor. Demnach steigen zuerst ab Juli 2023 die Beiträge zur Pflegeversicherung, bevor ab Januar 2024 und 2025 Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5 bzw. 4,5 Prozent angehoben werden. Für die langfristige Dynamisierung ab Januar 2028 wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten. Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf gibt es hier.

An diesem Entwurf gibt es einige Kritik von verschiedenen Seiten, vor allem mit dem Tenor „zu spät und zu wenig“. Auch der BIVA-Pflegeschutzbund ist dieser Meinung und vermisst vor allem eine Anlehnung der Dynamisierung an die Pflegelöhne (s.o.), die maßgeblich für die Kostensteigerungen verantwortlich sind. Insgesamt bringt diese geplante Reform wieder keine grundlegende Systemänderung, um die Bewohnerinnen und Bewohner finanziell zu entlasten, den Fachkräftemangel zu beheben und die Versorgung der Pflegebedürftigen zu verbessern.

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