Entwurf des Hinweisgeber-Schutzgesetzes geht nicht weit genug
Bonn. Missstände im Pflegebereich können fast nur durch Whistleblower, also Hinweisgeber, ans Tageslicht gelangen. Deshalb setzt sich der BIVA-Pflegeschutzbund für eine Stärkung ihrer Rechte in diesem Sektor ein. Er kritisiert den aktuellen Gesetzesentwurf zum Schutz von Whistleblowern als unzureichend. Menschen in Alten- und Pflegeheimen sind meist zu hilflos, um Missstände selbst anzuprangern. Die offiziellen Kontrollen, die einmal jährlich stattfinden, reichen nicht aus. Selbst Angehörigen fehlt es an Möglichkeiten, Missstände tatsächlich nachzuweisen, auch wenn die Folgen von schlechter Pflege für sie sichtbar werden. Beweise können in der Regel nur Pflegekräfte liefern. Viele erschütternde Versäumnisse in der Pflege bleiben nach Ansicht des BIVA-Pflegeschutzbundes unentdeckt und ungestraft, weil sich das Pflegepersonal vor Sanktionen durch den Arbeitgeber fürchten muss, wenn es die erkannten Mängel meldet und öffentlich macht. „Das Gesetz hätte die Möglichkeit, einen entscheidenden Beitrag zu leisten, um den immer wieder beklagten Missständen in der Pflege entgegenzutreten“, sagt der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes, Manfred Stegger.
Der Pflegeschutzbund kritisiert, dass der Gesetzentwurf lediglich vorsieht, Meldungen von eindeutigen Rechtsverstößen zu schützen. Meldungen von sonstigem Fehlverhalten, etwa ethisch fragwürdigen Handlungen oder erheblichen Missständen unterhalb der Schwelle von Rechtsverstößen, wären auch weiterhin nicht schutzwürdig, wie es auch das Whistleblower-Netzwerk e.V. bemängelt.
Pflegekräfte sind keine juristischen Fachleute und können nicht ohne weiteres unterscheiden, ob es sich „nur“ um einen Missstand handelt oder einen tatsächlichen Rechtsverstoß. Sie werden daher weiterhin eher schweigen, als sich mit dem Arbeitgeber anzulegen und persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen.
Kritik übt der BIVA-Pflegeschutzbund auch daran, dass das geplante Gesetz nur für Unternehmen gilt, die mehr als 50 Personen beschäftigen. Viele kleinere Heime werden daher aus der Regelung herausfallen. „Wir fordern die Verantwortlichen auf, diese offenkundigen Mängel im Gesetzentwurf rechtzeitig zu beheben“, betont Stegger.



