Pflegeschutzbund e. V.

Können MDK und Heimaufsicht etwas bewirken?

Viele Ratsuchende fragen immer wieder, ob Meldungen an MDK und Aufsichtsbehörden überhaupt etwas bringen. Dies hängt natürlich davon ab, welche Vorfälle gemeldet werden, ob diese nachgewiesen werden können und ob die Einrichtung oder einzelne Mitarbeitende wirklich eine Verfehlung trifft. Gerade in Alten- und Pflegeeinrichtungen, in denen hilfebedürftige Menschen leben, die sich nicht mehr klar artikulieren können oder kognitiv eingeschränkt sind, ist dies häufig schwer zu beurteilen. Hinzu kommt, dass auch offizielle Stellen mit Personalengpässen zu tun haben und nicht jeder Beschwerde sofort nachgehen können. Pflegemängel dem MDK und ordnungsrechtliche Verfehlungen der Aufsichtsbehörde zu melden ist aber auf jeden Fall wichtig und sinnvoll. Sonst erfährt niemand davon.

 In einem aktuellen Fall unseres Beratungsdienstes hatte eine Betreuerin bemerkt, dass ihr zu Betreuender abgelaufene Medikamente erhalten hatte, was in Konsequenz eine notärztliche Versorgung notwendig machte. Da dieses Ereignis nur das letzte in einer langen Kette von Problemen und Pflichtverletzungen darstellte, wandte sich die Betreuerin sofort an den MDK und die Heimaufsicht. Beide führten unverzüglich eine Prüfung durch und rieten sogar zur Strafanzeige. Die Einrichtung wurde nach dem Besuch der Institutionen mit einem erheblichen Bußgeld belegt, da die vorgetragenen Tatsachen sich bestätigten. Außerdem erfolgte ein Personalwechsel.

Dies ist selbstverständlich ein Fall, der nicht oft vorkommt, verdeutlicht aber die Durchgriffsmöglichkeiten der Behörden. Deren Aufgabe ist es aber in erster Linie, bereits im Vorfeld durch Beratung und Vermittlung Probleme zu verhindern. Scheuen Sie sich also nicht, diese Präventionsmöglichkeiten zum Wohle aller auch in Anspruch zu nehmen.

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