Pflegeschutzbund e. V.

Einladung zur Beiratssitzung

Immer noch herrscht bei vielen Bewohnerbeiräten Unsicherheit darüber, wer zu den Beiratssitzungen einlädt und welche Formalien dabei zu beachten sind.

Grundsätzlich lädt der oder die Vorsitzende zu einer Sitzung des Bewohnerbeirats ein. Dies vor dem Hintergrund, dass der Beirat ein autonomes, von der Einrichtungsleitung unabhängiges Gremium ist. Soll die Einrichtungsleitung bei einer Beiratssitzung dabei sein, kann sie selbstverständlich eingeladen werden. In diesem Fall muss sie der Einladung auch folgen. Wird sie dagegen nicht eingeladen, hat sie kein Recht auf eine Teilnahme. Die Einladung durch den Vorsitzende erfolgt schriftlich unter Benennung der Tagesordnung. In einigen Bundesländern gibt es für die Einladung eine Frist, die zwingend einzuhalten ist, damit alle Mitglieder sich auf die Sitzung einstellen können. Diese Frist ist in den Landesheimgesetzen festgelegt. Aber auch ohne eine explizite Benennung sollte darauf geachtet werden, dass die Beiratsmitglieder ausreichend Zeit haben, sich terminlich und inhaltlich auf die Sitzung vorzubereiten.

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