Pflegeschutzbund e. V.

Abwahl des Mittagessens

Für viele ist der Umzug in eine Seniorenresidenz die perfekte Lösung: Man kann zunächst eigenständig in einem Appartement leben, gewisse Serviceleistungen wie z.B. das Mittagessen gegen Entgelt buchen und wird im Pflegefall versorgt. Dennoch ist dringend anzuraten, das „Kleingedruckte“ zu lesen, bevor Kosten entstehen, die man eigentlich vermeiden wollte. In vielen Häusern ist es beispielsweise üblich, dass man zwar das Mittagessen abwählen kann, aber dennoch einen Betrag zahlen muss, weil nur die dadurch „ersparten Aufwendungen“ gegengerechnet werden. Dies sind in diesem Fall regelmäßig nur die reinen Lebensmittelkosten. Das bedeutet, dass man als Bewohner zwar die Sonderleistung „Mittagessen“ abwählen kann, aber unter Umständen dennoch einen Betrag in nicht unerheblicher Höhe zahlen muss, obwohl man de facto keine Leistung erhält. Das hat damit zu tun, dass die Infrastruktur des Hauses so kalkuliert ist, dass alle Bewohner an den Personal- und Energiekosten beteiligt werden. Fragen Sie also ganz genau nach, welche Folgen die Abwahl von Leistungen haben kann, bevor Sie eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de