Pflegeschutzbund e. V.

Nicht genug Kandidaten für die Beiratswahl

In vielen Einrichtungen kennt man das Problem: Es stehen Beiratswahlen an, man kann auch Kandidaten akquirieren, aber nicht genug, um die vorgeschriebene Anzahl von z.B. fünf Mitgliedern zu erfüllen. Oder man bekommt knapp die erforderliche Mitgliederzahl zusammen, muss aber jederzeit krankheitsbedingte Ausfälle fürchten. Die jeweiligen Landesheimgesetze haben für diese Fälle Regelungen geschaffen. Erstes Ziel ist es, möglichst einen „echten“ Bewohner-beirat zu erhalten, bevor ein Fürsprecher oder eine Vertrauensperson bestimmt wird. Daher ist es nach der Mehrzahl der Landesheimgesetze auch möglich in Absprache mit der Aufsichtsbehörde einen Beirat zu wählen, der weniger als die gesetzlich geforderten Mitglieder aufweist. Haben Sie also beispielsweise das Problem, dass Sie sieben Kandidaten benötigen, aber nur fünf für das Amt begeistern können, halten Sie Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde, bevor sie die Mitwirkungsmöglichkeit der Bewohnerschaft aufgeben und eine Einzelperson mit der Aufgabe betrauen lassen. Zahlenmäßig weniger engagierte Mitglieder als vorgeschrieben, genehmigen viele Aufsichten lieber als gar keinen Beirat.

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