Pflegeschutzbund e. V.

Muss man im Pflegeheim tun, was das Personal sagt?

Dass man sich in einer Gemeinschaft auch immer ein Stück weit an die Regeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens halten muss, liegt auf der Hand. Ebenso, dass Pflegekräfte gehalten sind, bestimmte Tätigkeiten durchzuführen, die pflegerisch sach- und fachgerecht sind. Darf man aber dennoch z.B. fachlich gebotene Maßnahmen ablehnen oder auch die Einnahme von Medikamenten verweigern, wenn man diese nicht nehmen will?

Ja, denn Sie haben ein Recht auf Selbstbestimmung! Dies gilt auch für Menschen mit dementiellen Erkrankungen und damit eingeschränkter Alltagskompetenz. Dieses Selbstbestimmungsrecht ergibt sich sowohl aus dem Grundgesetz als auch aus den Pflege-Transparenzvereinbarungen stationär. Auch wenn ein Mensch sich nicht mehr artikulieren kann, ist daher auf dessen Verhalten zu achten, um dessen Wünsche zu berücksichtigen.

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