Pflegeschutzbund e. V.

Stehen bald Wahlen an?

Alle zwei Jahre wieder – in Einrichtungen für behinderte Menschen alle vier Jahre – stehen neue Beiratswahlen an. In zahlreichen Einrichtungen Anlass dafür, die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes auf den Plan zu rufen, um das Ganze zu organisieren. Aber warum? Nach den einschlägigen Verordnungen zur Mitwirkung sollte der Wahlausschuss aus Bewohnern bestehen. Machen Sie es sich also nicht leicht, sondern nutzen Sie Ihre Befugnisse. Die Mitarbeiter der Einrichtung sind für die Entlastung dankbar und können sich anderen wichtigen Aufgaben widmen. Der Wahlausschuss sollte im Idealfall aus drei Bewohnern bestehen, die einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte wählen. Unter Einhaltung eines Wahlkalenders wird festgelegt, wann, wo und wie gewählt wird. Dazu müssen einige Überlegungen angestellt werden: Welcher Termin passt, wie viele Bewohner sind bettlägerig und können nicht in das Wahllokal kommen, wie müssen die Wahlplätze ausgestattet sein, damit wirklich jeder wählen kann (z.B. Tische für Rollstuhlfahrer anfahrbar?). Die wichtigste Aufgabe ist natürlich das Finden geeigneter Kandidaten und deren Vorstellung / Bekanntmachung. Interessante Aufgaben, die aber nicht unmöglich oder schwer lösbar sind. Außerdem sollte echte Demokratie bereits mit der Vorbereitung der Wahl beginnen, um eine echte Bewohnervertretung zu gewährleisten. Die jeweiligen Landesheimgesetze geben genau vor, was bei einer Wahl alles beachtet werden muss. Arbeitsvorlagen für die Erstellung eines Wahlkalenders sowie die Anschreiben, Kandidatenlisten und die erste konstituierende Sitzung des Beirats können Sie bei uns erhalten.

Übrigens, wussten Sie, dass nach der Mehrzahl der Heimgesetze der Träger dafür Sorge zu tragen hat, dass der Beirat über seine Rechte und Aufgaben informiert und geschult wird? Gerne kommen wir auch zu Ihnen ins Haus und schulen den Beirat. Entsprechende Angebote erhalten Sie maßgeschneidert von uns. Sprechen Sie Ihre Einrichtungsleitung darauf an!

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