Pflegeschutzbund e. V.

Hat die Beiratsarbeit Auswirkungen auf die Anerkennung der Pflegestufe?

Viele Bewohner einer Einrichtung interessieren sich für die Beiratsarbeit, befürchten aber Nachteile wegen ihres Engagements. So auch ein Kandidat aus Hessen. Mit Mühe hatte er sich die Anerkennung der Pflegestufe 1 erkämpft. Nun interessierte er sich für die Arbeit als Beirat um tatsächlich am Leben in der Einrichtung mitzuwirken. Noch vor der Wahl machte er aber einen Rückzieher, weil er Angst hatte, die Pflegestufe wieder aberkannt zu bekommen, wenn er für die Tätigkeit „fit genug“ ist. Diese Angst ist natürlich unberechtigt. Zum einen hat die Beschäftigung als Beirat keinerlei Auswirkungen auf die Eingruppierung in eine Pflegestufe. Im Rahmen der Begutachtung wird geprüft, in welchem Ausmaß der Antragsteller Pflege- und Betreuungsleistungen benötigt und wie sich dieser Bedarf zeitlich auswirkt. Zum anderen findet sich in allen Landesheimgesetzen die Regelung, dass aktive Beiräte wegen Ihrer Tätigkeit keine Nachteile erfahren dürfen. Andernfalls würde niemand mehr im Beirat arbeiten können, ohne den Verlust der Leistungen der Pflegeversicherung zu befürchten. Dies würde das Gremium Beirat ad absurdum führen. Weiterhin bedeutet es auch, dass man in potentiellen Kandidaten keine Angst schüren darf, die Pflegestufe verlieren zu können.

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