Pflegeschutzbund e. V.

Problematisches Verhalten der Angehörigen

Es kommt immer mal wieder vor, dass es in einer Einrichtung massive Probleme gibt, weil Mitarbeitende oder die Leitung sich durch Angehörige belästigt, gestört oder angegriffen fühlen. Dies führt manchmal zu Hausverboten. In einigen Fällen eskaliert die Situation aber auch derart, dass der Heimplatz des Bewohners oder der Bewohnerin wegen gröblich schuldhafter Pflichtverletzung gekündigt wird. Wie kann das aber sein, wenn der Bewohner selbst doch gar nichts getan hat oder auch gar nicht mehr tun kann?

Selbstverständlich muss in diesem Fall jeder Einzelfall gründlich geprüft werden. Grundsätzlich ist eine Kündigung möglich: Der Unternehmer darf dem Verbraucher gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 3 WBVG den Wohn- und Betreuungsvertrag kündigen, wenn der Verbraucher seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so gröblich verletzt hat, dass dem Unternehmer die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann. Es muss sich dabei um eine schwerwiegende und/oder nachhaltige Pflichtverletzung handeln. Das können z.B. ein vertragswidriger Gebrauch des überlassenen Wohnraums sein, schwerwiegende Verstöße gegen Heimvertrag und/oder Hausordnung, fortwährende Belästigungen von Personal und/oder Mitbewohner:innen oder rufschädigende Äußerungen. Problematisch dabei ist, dass auch das Verschulden von etwa von Bevollmächtigten, Betreuer:innen zugerechnet werden kann. Das gilt also für alle Personen, denen sich der Verbraucher zur Erfüllung seiner Vertragspflichten gemäß § 278 BGB bedient. Auf diese Weise kann das Verhalten Dritter auch Auswirkungen auf den Heimplatz haben. Für viele verantwortungsbewusste Einrichtungsleiteungen wird die Kündigung des Vertrags selbstverständlich allenfalls das letzte Mittel sein. Wir raten Ihnen aber dennoch an, berechtigte Kritik sachlich vorzubringen, entscheidende Fakten schriftlich zu dokumentieren und Unterstützung zu suchen, bevor es zu Eskalationen kommt. Denn letztendlich ist auch in diesem Fall mal wieder der Bewohner der Leidtragende, was es für alle Beteiligten zu vermeiden gilt.

Das könnte Sie auch interessieren

Bund: WBVG-Leitfaden

Überarbeitung der Broschüre im Auftrag des BMFSFJ Der BIVA-Leitfaden zum WBVG ist die Neuauflage einer beliebten Version aus dem Jahr 2011, die als zehnbändige Reihe

Weiterlesen

Broschüre: Leitfaden zum WBVG

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz für Verbraucherinnen und Verbraucher Eine barrierearme digitale PDF-Variante können Sie hier anfordern. Die Printversion ist über unseren Shop bestellbar. Dank einer

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de