Mit der Umstrukturierung der bisherigen klassischen Heimform (Wohnheim, Altenheim, Pflegeheim) in den Einrichtungen des „Betreuten Wohnens“, Service-Wohnens oder vergleichbarer Betreuungskonzepte traten vor allen Dingen rechtliche Fragen auf, mit denen sich die Heimbeiräte auseinandersetzen mussten. Bei Veränderungsvorhaben des Trägers, insbesondere bei der Änderung der Heimverträge, war seitens der Bewohnervertreter Stellung zu beziehen. Hier unterstützte die BIVA ihre Mitgliedsorganisationen.
Notrufsysteme für Residenzbewohner absetzbar
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 03.09.2015 (Az.: VI R 18/14) können Aufwendungen für Notrufsysteme in Seniorenresidenzen bzw. Wohnungen im Rahmen des Betreuten Wohnens als



