Pflegeschutzbund e. V.

1995 Informationen und Beratung zur Pflegeversicherung

Anfang der Neunziger Jahre wurde die Pflegeversicherung konzipiert. Dieser bedeutende Einschnitt im Pflegebereich bedurfte vor dem Inkrafttreten im Jahr 1995 jahrzehntelanger Vorbereitung. Die BIVA half dabei mit, indem sie eine Arbeitsgruppe gründete, die, neben anderen Interessenvertretern, Vorschläge für eine Konzeption erarbeitete.

Nach Inkrafttreten der Pflegeversicherung war es insbesondere die BIVA, die die Bewohner von Wohneinrichtungen über ihr Recht auf Leistungen informierte. In einem Merkblatt waren die grundsätzlichen Informationen zusammengefasst.

Im Jahr 1996 wurde die Fachtagung zum Inkrafttreten der Pflegeversicherung für Fragen um die Leistungen bei stationärer Pflege ausgerichtet. Eine spezielle BIVA-Infobroschüre klärte über das Gesetz auf.

1995 gelang es zudem, auch die Kurzzeitpflege unter den Schutz des Heimgesetzes zu stellen. Bis dahin galt für diese Versorgungsform das Heimgesetz nicht. Die Mindestanforderungen wurden durch eigene Rechtsverordnungen geregelt.

Das könnte Sie auch interessieren

Wohngeld für Pflegeheimbewohner

Wohngeld auch für Pflegeheimbewohner:innen Was ist Wohngeld und wer kann es beziehen? Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung.

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de