Pflegeschutzbund e. V.

BIVA festigt ihre juristische Kompetenz

Ulrike Kempchen, Leiterin  Recht der BIVA
Ulrike Kempchen, Leiterin Recht der BIVA

Bonn. Druckfrisch liegt die 11., völlig neu bearbeitete Auflage des juristischen Kommentars „Heimrecht“ in Deutschland auf dem Tisch. Erschienen ist das 500 Seiten starke Buch im C.H.Beck Verlag.  Die Kommentierung zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und zu den Mitwirkungsrechten der Bewohner von Einrichtungen verfasste Rechtsanwältin Ulrike Kempchen, Leiterin Recht in der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter (BIVA). Beide Bereiche gehören zu den zentralen Beratungsthemen der BIVA. 

Die Neuauflage sieht sich in der Tradition des vor über dreißig Jahren erschienenen Kommentars von Kunz/Butz/Wiedemann zum deutschen Heimgesetz, das 1975 verabschiedet wurde.  Die BIVA nahm schon damals unmittelbar nach ihrer Gründung 1974 Einfluss auf Gesetz und Ausführungsbestimmungen.  Den ersten BIVA-Mitgliedern ging es um die finanzielle Absicherung der Darlehen gebenden Heimbewohner. 

Seit der 10. Auflage des Kommentars hat das Heimrecht grundlegende Umbrüche erlebt. Im Zuge der Föderalismusreform von 2006 wurde das öffentliche Heimrecht auf die 16 Bundesländer übertragen. Von dieser Kompetenz haben mittlerweile alle Bundesländer Gebrauch gemacht. Auch bei zahlreichen Landesgesetzen konnte sich die BIVA in den Anhörungen mit ihren Vorschlägen einbringen, wie zuletzt bei den  neuen Heimgesetzen in Baden Württemberg und Thüringen.

Der Bund hat ergänzend zu den Landesheimgesetzen das Vertragsrecht durch Erlass des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) geregelt. Dazu finden Sie verbraucherrelevante Informationen der BIVA hier

Sie können den Kommentar zum „Heimrecht“ im Shop des C.H.Beck Verlags erwerben: Heimrecht

 

 

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