Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) e.V. zum Entwurf einer Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (AnerkVO SGB XI)
Bundessozialgericht zur Kostenerstattung für eine Dekubitusmatratze durch die Krankenkasse – Az: B 3 KR 15/02 R
Das BSG stellte klar, wann eine Dekubitusmatratze von der Krankenkasse, wann von der Pflegeeinrichtung zu bezahlen ist.



