Was meint ambulante Pflege? Voraussetzungen und Definition
Ambulante oder auch häusliche Pflege bedeutet die Versorgung von pflegebedürftigen Personen in ihrem Zuhause.
Ambulante Pflege umfasst die medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung – je nach Bedarf mehrmals pro Woche oder auch mehrmals am Tag. Während die medizinische und pflegerische Versorgung nur von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes geleistet werden darf, können die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Unterstützung im Alltag auch Angehörige, Nachbarn oder Freunde leisten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Im Folgenden erfahren Sie alles über die häusliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
Was macht ein ambulanter Pflegedienst?
Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
- häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen,
- Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
- Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.
Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
Die Kosten für die ambulante Pflege werden von der Pflegeversicherung in Form von Pflegesachleistungen erstattet, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.



