Pflegeschutzbund e. V.

Bundesgerichtshof: Pflegeheime dürfen sich nicht über den Patientenwillen hinwegsetzen

Verlangt der Betreuer in Übereinstimmung mit dem behandelnden Arzt, dass die künstliche Ernährung des einwilligungsunfähigen Patienten eingestellt wird, so kann das Pflegeheim in diesem Fall dem nicht den Heimvertrag entgegensetzen, genausowenig wie die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals.
(Az.: XII ZR 177/03)
Dateien:
BGH_XIIZR177-03_Patientenwille_kuenstliche_Ernaehrung.pdf

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