Pflegeschutzbund e. V.

OLG Düsseldorf zur Beendigung einer künstlichen Ernährung und dem Sterbenlassen

Mit Beschluss vom 14.8.2007 (Az. I-25 Wx 71/07) hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf als Vormundschaftsgericht zu der Frage Stellung genommen, wann eine Magensonde entfernt werden darf und wann nicht. Es hat den Abbruch der lebenserhaltenden Ernährung über eine PEG- Sonde vormundschaftsgerichtlich genehmigt. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkeiten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer PEG-Sonde darf allerdings nicht verhindert werden.
Zur Begründung führen die Richter aus: „Eine uneingeschränkte Unterbrechung der Versorgung per Magensonde ist (…) rechtlich zu beanstanden, weil sie menschenunwürdig ist (Art. 1 GG). Eine solche Maßnahme hätte zur Folge, dass die betreffende Person mangels Trinkflüssigkeit unter Umständen qualvoll verdursten würde und vermeidbare Schmerzen erleiden müsste, weil schmerzlindernde Medikamente nicht zugeleitet werden könnten. Diese Konsequenzen verstoßen gegen das grundrechtlich geschützte Menschenrecht auf ein Sterben in Würde, das nicht durch staatliche Anordnung verletzt werden darf. Auf dieses Recht kann auch die Betroffene selbst nicht verzichten. Deshalb ist es in vorliegendem Fall ohne Belang, dass die Betroffene eine künstliche Ernährung durch Magensonde ablehnt, zumal sich eine solche Ablehnung ohnehin nur auf das „Ob“ nicht aber auf das „Wie“ des Versorgungsabbruches beziehen würde.“

Dateien:
OLG_Duesseldorf_I-25_Wx_71-07_Magensonde_und_Sterbenlassen_-_25k.pdf

Das könnte Sie auch interessieren

Kurzumfrage: Wege zur Pflege

Die Anzahl pflegebedürftiger Personen wächst weiter an. Im Dezember 2013 waren es laut Statistischem Bundesamt 2,6 Millionen Menschen. Von einem weiteren Anstieg ist auszugehen. Statistisch

Weiterlesen

Digitalisierung in der Altenhilfe

Digitalisierung in der Altenpflege Die Digitalisierung der Lebenswelt macht auch vor der Altenhilfe nicht halt. In manchen Bereichen sind digitale Techniken und Hilfsmittel bereits verbreitete

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de