Pflegeschutzbund e. V.

VGH München: Beschäftigungsverbot für Pflegedienstleitung wegen Pflegemangels

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hat mit Beschluss vom 30.8.2007 (Az.: 12 CS 07.1076) fest gestellt, dass es einem Heimträger von der Heimaufsicht verboten werden darf, eine Pflegedienstleitung zu beschäftigen, die auf wiederholte und eindeutige Mitteilungen über Missstände in der Nachtpflege nicht reagiert. Der Sachverhalt: Eine im Nachtdienst eines Altenheimes eingesetzte Mitarbeiterin hatte mindestens sechs Nächte ihre Verpflichtung den Heimbewohnern gegenüber nicht oder nur sehr unzureichend erfüllt. Mitarbeiter der folgenden Frühschicht haben sich beschwert beziehungsweise bekannt gegeben, die Bewohner zum Schichtwechsel regelmäßig in einem schlechten Zustand vorgefunden zu haben. Die Pflegedienstleitung zog daraus nicht die erforderlichen Konsequenzen, obwohl sie von den Vorfällen Kenntnis hatte, und setzte die Mitarbeitern weiter ein. Die Richter befanden, dass Angesichts der besonderen Verantwortung der Pflegedienstleiterin für die Gesundheit der Heimbewohner die Pflichtverletzungen den Schluss zuließen, dass sie die für ihre Tätigkeit als Pflegedienstleitung erforderliche Eignung nicht besitzt.

Dateien:
VGH_Muenchen_12_CS_07.01076_Beschaeftigungsverbot_fuer_PDL_-_60k.pdf

Das könnte Sie auch interessieren

Presse und Kampagnen

Übersicht Presse und Kampagnen Pressemeldungen Hier können Sie unsere Pressemeldungen abonnieren und die letzten Meldungen finden. Hier weiterlesen Pressespiegel Wer berichtet über den BIVA-Pflegeschutzbund? Hier

Weiterlesen

Beiratsrechte

Rechte und Pflichten eines Beirats Das Wichtigste in Kürze Beirat und Fürsprecher:innen oder Vertrauensperson haben ein Mitwirkungsrecht, d.h. sie müssen in Angelegenheiten des Betriebs angehört

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de