Pflegeschutzbund e. V.

OLG Saarbrücken: Pflege von Angehörigem – eingeschränkte Haftung bei Unfall

Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken hat in einer Entscheidung vom 25.09.2007 (Az.: 4 U 110/07- 38) entschieden, dass bei einem Unfall derjenige nur eingeschränkt haftet, der einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut. Ein Mann hatte seine Schwiegertochter und deren Sohn zur Therapie in eine Kinderklinik begleitet. Beide kümmerten sich um den pflegebedürftigen Sohn, der Schwiegervater nur gelegentlich, z.B. bei Fahrdiensten. Auf dem Weg zur Klinik verursachte der Schwiegervater einen Unfall, bei dem die Tochter erheblich verletzt wurde. Zwar erkannte der Sozialversicherungsträger den Unfall als Arbeitsunfall an, die Tochter wollte jedoch für weitere Schäden die Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Die Richter sahen für diese Forderung keine rechtliche Grundlage und entschieden, dass Pflegepersonen desselben Pflegebedürftigen untereinander nicht zum Ersatz von Personenschäden verpflichtet seien. Voraussetzung sei allerdings, dass der Versicherungsfall während der Pflege eingetreten sei. Dies sei hier der Fall. Denn zur Pflege zählten nicht nur häusliche Pflegeleistungen, sondern beispielsweise auch der notwendige Transport zu einer Klinik.

Dateien:
OLG_Saarbruecken_4_U_110-07_-_38_haftungsprivilegierung_pflegender_Angehoeriger_-_20k.pdf

Das könnte Sie auch interessieren

BIVA-Informationen Ausgabe 4-2025

Themen: Finanzierung der Versorgung in einer Pflege-WG – Eine unübersichtliche Lage | OLG Düsseldorf: Formelle Voraussetzungen an die Begründung eines Erhöhungsverlangen nach § 9 Abs.

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de