Pflegeschutzbund e. V.

Selbst definierte Risikokriterien der AOK in Transparenzberichten rechtens

Das Sozialgericht (SG) Detmold hat durch Beschluss entschieden, dass die Vorgehensweise der AOK, selbst definierte Risikokriterien in Transparenzberichten hervorzuheben und diese im Internet zu veröffentlichen, rechtens ist.

Hintergrund: Die AOK hatte eigenständig Risikokriterien definiert und im Internet eine Selektion nach diesen Kriterien ermöglicht. Auf der Website www.pflegeheim-navigator.de gelangt man über eine Suchmaske zu einem Feld über Einrichtungen, die bereits einen Transparenzbericht erhalten haben. Dort öffnet sich unter Umständen ein Warnfenster, das auf Risikofaktoren hinweist, die auf Anhieb für den Heimbewohner nicht erkennbar sind. Der Begriff des Risikofaktors wird mittels eines weiteren Links erläutert. Ebenso führt der Pflegenavigator zu einer weiteren Seite, die es dem Verbraucher ermöglicht, den Transparenzbericht nach wichtigen Risikofaktoren zu sortieren.
Gegen diese Vorgehensweise richtete sich die Klage einer Pflegeeinrichtung. Sie hatte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Sortierung nach Risikokriterien und das Anbringen eines Warnhinweises gewehrt, nachdem einer der Risikofaktoren bei der Pflegeeinrichtung mit der Note 5 bewertet worden war.
Das Sozialgericht Detmold hat diesen Antrag als unbegründet zurück gewiesen. Die Vorgehensweise verstoße nach Auffassung des Gerichts weder gegen Vorschriften des SGB XI (11. Sozialgesetzbuch) noch gegen die Bestimmungen der Pflegetransparenz-Vereinbarungen stationär.
SG Detmold, Az. S 17 P 110/10 ER; der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Pflegeeinrichtung hat Beschwerde eingelegt. ( Az. L 10 P 150/10 B ER)

Das könnte Sie auch interessieren

Recht auf Rausch?

Ein Gläschen Wein vor dem Schlafengehen oder die Flasche Bier zur täglichen Lieblingsserie – Alkohol in Maßen genossen kann gerade für ältere Menschen ein Mittel

Weiterlesen

Überwachungskameras im Heim

Überwachungskamera im Heim Im öffentlichen Bereich gehören sie fast schon zum Standard, in den stationären Einrichtungen halten sie mehr und mehr Einzug: Überwachungskameras. Die Technik

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de