Inhalt:
Reform der Pflegeversicherung 2021: Fakten und Kritik | Pflegereform – Wie kann sich der Bewohnerbeirat einbringen? | Keine Weiterbeschäftigung für Heimleiterin nach Verstößen gegen Corona-Auflagen
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Die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages von 125,00 € monatlich ab Pflegegrad 1 setzt eine entsprechende Qualifikation des Leistungsanbieters voraus. Die Anforderungen an die Qualifikation können von
Bonn/Berlin. Auf stärkere Mitwirkungsrechte von Berliner Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Einrichtungen drängt die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. Die geplante neue
Mit dem 1.1.2022 gab es einige Veränderungen in der Pflege auf der Grundlage des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) vom Juni 2021.
Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
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Erstellt: 23.04.21 | Zul. geändert: 29.03.23