Pflegeschutzbund e. V.

Besuchsregelung für Haushalte muss auch für Bewohnerzimmer in Pflegeheimen gelten

BIVA fordert Klarstellung im Infektionsschutzgesetz

Bonn. Bewohnerzimmer in Pflegeheimen sind im Hinblick auf Besuche mit Privathaushalten gleichzustellen. Dies fordert der BIVA-Pflegeschutzbund anlässlich der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes. „Eine fortwährende Schlechterstellung der Menschen in mittlerweile durchgeimpften Einrichtungen muss das neue Gesetz unbedingt verhindern“, fordert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Hierzu sei eine Harmonisierung von Bundes- und Landesrecht notwendig.

In den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz werden Verschärfungen festgelegt, für den Fall, dass bestimmte Inzidenz-Schwellenwerte überschritten werden. Für Besuche in Pflegeheimen mit geimpften Bewohnerinnen und Bewohnern darf es allerdings keine weiteren Verschärfungen geben, sondern endlich eine Anpassung an Besuchsregelungen in Privathaushalten. Nach wie vor gelten nämlich für Pflegeheime vielerorts weit strengere Besuchsbeschränkungen: Beispielsweise dürfen nach der aktuell gültigen Verordnung in Berlin Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner bei beliebiger Inzidenz lediglich eine Stunde pro Tag von einer Person besucht werden. Zum Vergleich: Selbst bei einem Schwellenwert von über 100 dürfen dem Änderungsentwurf zum Infektionsschutzgesetz nach private Haushalte jederzeit Besuch von einer Person bekommen. Die unverhältnismäßige Ungleichbehandlung von privat Wohnenden und im Heim lebenden Senioren muss aufgehoben werden. Mit der Durchimpfung in den Einrichtungen ist der Grund hierfür weggefallen.

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