Pflegeschutzbund e. V.

BIVA-Pflegeschutzbund kritisiert die Verschlechterung der Impfregelung für Angehörige von Pflegeheimbewohnern

Bonn. Die neuen Impfregelungen, die am Montag in Kraft traten, bedeuten eine gravierende Verschlechterung für Angehörige von Pflegeheimbewohner*innen. Bislang war eine Kontaktperson eines Pflegebedürftigen in Gruppe 2 (mit hoher Priorität) der Impfreihenfolge eingestuft. Nach der neuen Regelung können zwar bis zu zwei Personen vom Pflegebedürftigen für diese Gruppe benannt werden. Dies gilt aber nicht mehr für Angehörige von Heimbewohnern, die damit diesen Status verlieren.

Damit wird verkannt, dass Besuche und Unterstützung durch Angehörige gerade für Heimbewohner*innen von großer Bedeutung sind. „Es ist nicht einzusehen, warum Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner plötzlich keine Priorität mehr haben sollen. Schließlich sind sie auf die Hilfe und Unterstützung ihrer Kontakte angewiesen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Gerade die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner hatten unter den monatelangen Besuchseinschränkungen extrem zu leiden. Sie erwarten jetzt endlich eine Normalisierung, durch einen besseren Schutz ihrer Besucher.“

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